- Aktuelles
- Gemeinde und Region
- DGH Ortsteil Bischoffen
- Ehrung Stadtradeln
- Betriebsausflug
- Ehrengemeindevertreter
- Trinkwasser ist kostbar!
- Linie 402 Haltestelle Schule
- Miteinander Mittagessen
- Anlieger von Gewässern
- Beflaggung am Rathaus
- Schweinepest
- Kommunalwahl 2026
- Abfallkalender 2026
- Wer fährt den Bürgerbus?
- Grundsteuer und Abgaben
- Vordrucke Steuererklärung
- Zeichen gegen Gewalt
- Respekt im Einsatz
- Amtliche Bekanntmachungen
- Informationen
- Sonstiges
- Gemeinde und Region
- Bürgerservice
- Verwaltung & Politik
- Tourismus & Freizeit
Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

