- Aktuelles
- Gemeinde und Region
- Brennholzverkauf 2026/2027
- Öffentliche Toilette
- DGH Ortsteil Bischoffen
- Ehrung Stadtradeln
- Ehrengemeindevertreter
- Trinkwasser ist kostbar!
- Linie 402 Haltestelle Schule
- Miteinander Mittagessen
- Anlieger von Gewässern
- Beflaggung am Rathaus
- Schweinepest
- Kommunalwahl 2026
- Abfallkalender 2026
- Wer fährt den Bürgerbus?
- Grundsteuer und Abgaben
- Vordrucke Steuererklärung
- Zeichen gegen Gewalt
- Respekt im Einsatz
- Amtliche Bekanntmachungen
- Informationen
- Sonstiges
- Gemeinde und Region
- Bürgerservice
- Verwaltung & Politik
- Tourismus & Freizeit
Wasserver- und Entsorgung
Haftung bei Schäden an Hausanschlussleitungen
In der kalten Jahreszeit kommt es vermehrt zu Rohrbrüchen an den Wasserversorgungsleitungen. Aus diesem Grund und um den Schaden von Ihnen abzuwenden, informieren wir Sie über die Haftung bei Schäden an den Hausanschlussleitungen der Wasserversorgung und Entwässerung.
In der Wasserversorgungssatzung und in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Bischoffen ist geregelt, dass der Grundstückseigentümer für Schäden an den Hausanschlussleitungen haftet. Bei der Wasserversorgung ist die Hausanschlussleitung die Verbindungsleitung, beginnend an der Abzweigstelle der Wasserversorgungsleitung in der Straße und der Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler.
Bei der Entwässerung ist die Hausanschlussleitung die Verbindungsleitung zwischen der Sammelleitung (Abwasserkanal) in der Straße bis zur Grenze ihres Grundstückes und der auf dem Grundstück befindlichen Entwässerungseinrichtungen.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Gebäudeversicherung dahingehend zu überprüfen, ob für Schäden an den Hausanschlussleitungen Versicherungsschutz besteht. Bei einem Schadensfall könnten hier ansonsten mehrere tausend Euro an Reparaturkosten auf Sie zukommen.
Ihre Gemeindeverwaltung Bischoffen


