Tipp
Anlieger von Gewässern
Information des Lahn-Dill-Kreises
Wichtige Tipps für Anlieger von Gewässern: So schützen Sie Natur und Eigentum
Wer ein Grundstück an einem Bach oder Fluss besitzt, genießt oft die Nähe zur Natur und das beruhigende Plätschern des Wassers. Doch mit dieser besonderen Lage kommen auch Verantwortung und bestimmte Vorschriften. Diese dienen nicht nur dem Schutz der Natur, sondern auch dem eigenen Eigentum und der Sicherheit. Hier finden Sie wichtige Hinweise, wie Sie richtig mit Ihrem Gewässer umgehen und so Überschwemmungen, Umweltschäden und rechtliche Probleme vermeiden können.
1. Kompost und Holzlagerung richtig aufstellen
Komposthaufen, Holz und Strohballen haben am Gewässer nichts zu suchen. Solche Ablagerungen können bei Hochwasser weggeschwemmt werden und Engstellen wie Brücken oder Rohrdurchlässe blockieren und diese beschädigen, was zu Rückstau von Wasser und zu Überschwemmungen führen kann. Außerdem gelangen Nährstoffe aus den Abfällen ins Wasser, was Algenwachstum und eine Verschlechterung der Wasserqualität zur Folge hat. Halten Sie mindestens 5 Meter Abstand innerhalb der bebauten Ortslage und 10 Meter außerhalb davon im Außenbereich zum Gewässer, wenn Sie solche Materialien lagern.
2. Gehölzpflege: Fachgerechte Pflege schützt das Gewässer
Achten Sie darauf, Bäume und Sträucher am Gewässer fachgerecht zu pflegen. Dazu gehört, dass Sie keine Schnittwunden lassen, die zu Schäden führen könnten, und dass Sie die Gehölze so pflegen, dass sie das Hochwasser nicht behindern. Beachten Sie, dass die vollständige Beseitigung von standortgerechten Bäumen und Sträuchern verboten ist – das gehört nicht zu einer fachgerechten Gehölzpflege. Die Pflege darf nur im Zeitraum von Oktober bis Februar erfolgen, um die Brutzeit der Vögel und Tiere nicht zu stören. Im Rest des Jahres (März bis September) ist Gehölzpflege tabu. Zusätzlich ist das Anpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, wie z.B. Nutzpflanzen in Gärten und Gemüsegärten, verboten.
3. Abfall richtig entsorgen
Müll und Abfälle gehören nicht ans Gewässer. Das Ablagern von Bauschutt, Hausmüll oder Grünschnitt kann nicht nur das Gewässer verschmutzen, sondern auch zu Überschwemmungen führen, wenn sich Abfälle beim Hochwasser stauen. Entsorgen Sie Abfälle an den dafür vorgesehenen Sammelstellen. Grünschnitt kommt in den Kompost oder zu den Sammelstellen für Grünabfälle. Achten Sie darauf, dass keine gefährlichen Stoffe wie Farben oder Chemikalien ins Gewässer gelangen.
4. Bauliche Anlagen und Zäune
Wenn Sie am Gewässer bauen möchten – sei es ein Zaun, eine Hütte oder eine Brücke – müssen Sie sicherstellen, dass diese den Wasserabfluss nicht behindern. Der Zugang für die zuständigen Fachkräfte muss immer gewährleistet sein, und bauliche Anlagen dürfen die natürliche Entwicklung des Gewässers nicht einschränken. Auch bauliche Maßnahmen wie Zäune oder Hütten müssen einen Abstand von mindestens 5 Metern im Innenbereich und 10 Metern im Außenbereich zum Gewässer einhalten. Sie sind außerdem genehmigungspflichtig Vor der Umsetzung ist daher die zuständige Behörde einzubeziehen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen.
5. Wasserentnahme: Vorsicht bei der Nutzung
Wer das Wasser des Gewässers zum Bewässern seines Gartens nutzt, sollte dies nur mit einfachen Geräten wie einer Gießkanne oder einem Eimer tun. Die Entnahme von Wasser mit Pumpen ist im Rahmen des Anliegergebrauchs zwar zulässig, aber nur dann, wenn das Gewässer nicht geschädigt und die Nachbarschaft nicht dadurch beeinträchtigt wird. Ebenso dürfen Sie das Gewässer nicht aufstauen, da dies die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen behindert. In Niedrigwasserzeiten können Einschränkungen für die Wasserentnahme gelten.
6. Naturnahe Ufergestaltung
Ein naturnahes Ufer schützt sowohl das Gewässer als auch Ihr Grundstück. Die Wurzeln von heimischen Gehölzen stabilisieren das Ufer und verhindern Erosion. Vermeiden Sie daher die Befestigung des Ufers mit Materialien wie Betonplatten, Treppen oder Mauern, da diese das natürliche Gleichgewicht stören und bei Hochwasser den Wasserabfluss behindern können. Ein Uferverbau ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung möglich.
7. Pflanzenschutzmittel und Dünger
Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern kann nicht nur Ihren Garten schädigen, sondern auch das Gewässer belasten. Verwenden Sie nur zugelassene Mittel für den Haus- und Kleingartenbereich und achten Sie genau auf die Anwendungshinweise. Halten Sie einen Abstand von mindestens 5 bis 10 Metern zum Gewässer ein und vermeiden Sie die Anwendung von Chemikalien direkt am Ufer.
8. Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Achten Sie also darauf, dass Sie immer die erforderlichen Zulassungen einholen, insbesondere für die Wasserentnahme oder den Bau von Anlagen am Gewässer.
9. Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises
Für Fragen zu wasserrechtlichen Zulassungen oder speziellen Vorschriften können sich Gewässeranlieger an die Untere Wasserbehörde des Lahn-Dill-Kreises wenden. Sie ist zuständig für Zulassungen für Wasserentnahmen, baulichen Anlagen und Ufersicherungen. Kontakt: Abteilung 26, Umwelt, Natur und Wasser; Telefon: 06441-407-2250 oder per E-Mail an: umwelt@lahn-dill-kreis.de.
Schützen Sie unsere Gewässer!
Flüsse und Bäche sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, sondern auch eine wertvolle Erholungsquelle für uns Menschen. Indem Sie die oben genannten Vorschriften beachten, tragen Sie aktiv zum Schutz und Erhalt der Gewässer bei – für uns und für kommende Generationen.
Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne die Website des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter: https://landwirtschaft.hessen.de


