- Aktuelles
- Gemeinde und Region
- DGH Ortsteil Bischoffen
- Ehrung Stadtradeln
- Betriebsausflug
- Ehrengemeindevertreter
- Trinkwasser ist kostbar!
- Linie 402 Haltestelle Schule
- Miteinander Mittagessen
- Anlieger von Gewässern
- Beflaggung am Rathaus
- Schweinepest
- Kommunalwahl 2026
- Abfallkalender 2026
- Wer fährt den Bürgerbus?
- Grundsteuer und Abgaben
- Vordrucke Steuererklärung
- Zeichen gegen Gewalt
- Respekt im Einsatz
- Amtliche Bekanntmachungen
- Informationen
- Sonstiges
- Gemeinde und Region
- Bürgerservice
- Verwaltung & Politik
- Tourismus & Freizeit
Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- Personalausweisportal
(Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
- Personalausweisportal

