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Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Voraussetzungen
- Wegzug ins Ausland
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Herausgebende Stelle
Dr. Laier, RL VII2 BMI
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

