- Aktuelles
- Gemeinde und Region
- DGH Ortsteil Bischoffen
- Ehrung Stadtradeln
- Betriebsausflug
- Ehrengemeindevertreter
- Trinkwasser ist kostbar!
- Linie 402 Haltestelle Schule
- Miteinander Mittagessen
- Anlieger von Gewässern
- Beflaggung am Rathaus
- Schweinepest
- Kommunalwahl 2026
- Abfallkalender 2026
- Wer fährt den Bürgerbus?
- Grundsteuer und Abgaben
- Vordrucke Steuererklärung
- Zeichen gegen Gewalt
- Respekt im Einsatz
- Amtliche Bekanntmachungen
- Informationen
- Sonstiges
- Gemeinde und Region
- Bürgerservice
- Verwaltung & Politik
- Tourismus & Freizeit
Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Was sollte ich noch wissen?
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

