Alter Friedhof Bischoffen

Neuer Ort des Gedenkens

Neuer Ort des Gedenkens für Sternenkinder auf dem Alten Friedhof in Bischoffen 

Mit der Überarbeitung der Friedhofssatzung schafft die Gemeinde Bischoffen einen besonderen Ort des Erinnerns: Auf dem Alten Friedhof in Bischoffen wurde eine Gedenkstätte für Sternenkinder eingerichtet. Sie soll Eltern, Geschwistern und Angehörigen einen würdevollen Platz bieten, um ihrer viel zu früh verstorbenen Kinder zu gedenken.

Der Verlust eines Kindes – unabhängig davon, in welchem Stadium der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt – hinterlässt tiefe Spuren. Häufig fehlt den betroffenen Familien ein fester Ort, an dem sie trauern und Erinnerungen bewahren können. Mit der neuen Gedenkstätte möchte die Gemeinde diesem Bedürfnis Rechnung tragen und einen geschützten Raum für das stille Gedenken schaffen.

Herzstück der Anlage ist eine Gedenkstele, an der Blumen, Kerzen, kleine Erinnerungsstücke und anderer Grabschmuck abgelegt werden können. Die Gedenkstätte steht allen Angehörigen offen und soll ein Ort der Hoffnung, des Trostes und der Erinnerung sein. Mit ihrer Einrichtung setzt die Gemeinde ein Zeichen der Anteilnahme und des Mitgefühls gegenüber betroffenen Familien. 

Neben der Schaffung dieser Gedenkstätte wurden im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung weitere Änderungen beschlossen, um den Friedhöfen der Gemeinde auch künftig eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Ausrichtung zu geben.

So werden künftig drei neue Grabarten angeboten: die Rasenreihengrabstätte (Grabkammer), das Urnenrasenreihengrab sowie das Urnenbaumgrab

Die Urnenbaumgräber werden ausschließlich auf dem Alten Friedhof in Bischoffen angeboten. Hierfür wurden Bäume gepflanzt und Gedenkstelen errichtet. Die Gemeinde bringt an den Stelen einheitliche Namenstafeln an, auf denen Vorname, Name sowie Geburts- und Sterbejahr eingraviert werden. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre; eine Verlängerung ist nicht möglich. 

Bestattungen in Rasenreihengrabstätten (Grabkammer) sind künftig auf den Friedhöfen in Bischoffen, Niederweidbach, Oberweidbach und Wilsbach möglich. Die Rasenreihengrabstätte (Grabkammer) ist eine moderne Bestattungsform, bei der der Sarg nicht direkt in das Erdreich abgesenkt wird, sondern in eine vorgefertigte Grabkammer aus Beton eingesetzt wird. Die Grabkammer wird in die Erde eingelassen und nach der Beisetzung mit einer Abdeckplatte verschlossen. Da der Sarg in einer stabilen Grabkammer beigesetzt wird, kommt es nicht zu den sonst üblichen Bodensetzungen. Die Rasenfläche bleibt dadurch dauerhaft eben und gepflegt. Dies trägt zu einem harmonischen und würdevollen Erscheinungsbild des Friedhofs bei und erleichtert gleichzeitig die Unterhaltung und Pflege der Grabflächen.

Auf diesen Grabstätten sind Grabschmuck, Bepflanzungen oder sonstige individuelle Gestaltungen nicht zulässig. Die einheitliche Gestaltung dient der würdevollen Erscheinung der Anlage sowie einer pflegeleichten Unterhaltung. 

Folgende weitere Änderungen treten mit der neuen Friedhofssatzung in Kraft:

  • Die Gebühr für die Grabräumung wird künftig bereits bei der Bestattung erhoben. Für bestehende Grabstätten (vor Juli 2025) kann die Grabräumungsgebühr freiwillig bereits jetzt im Voraus entrichtet werden.
  • Für Grabstätten mit einem vor Juli 2025 begründeten Nutzungsrecht gelten weiterhin die bisherigen Nutzungszeiten: 35 Jahre für Sterbefälle bis einschließlich 2003, ab 2003 30 Jahre.
  • Zusätzliche Urnenbestattungen sind nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Erstbestattung möglich.
  • Grabstätten können grundsätzlich bereits nach 15 Jahren vorzeitig abgeräumt werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der Friedhofsverwaltung erforderlich; die Räumung darf erst nach schriftlicher Genehmigung erfolgen.

Mit der Überarbeitung der Friedhofssatzung trägt die Gemeinde Bischoffen den veränderten Bedürfnissen in der Bestattungskultur Rechnung. Neben neuen Bestattungsformen und einer Vereinfachung verschiedener Regelungen setzt insbesondere die neue Gedenkstätte für Sternenkinder ein sichtbares Zeichen des Mitgefühls und bietet betroffenen Familien einen würdevollen Ort der Erinnerung und des stillen Gedenkens.

Die neue Friedhofsatzung trat zum 01.07.2026 und die 1. Änderungssatzung am 05.12.2025 in Kraft.

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