Straßenverkehr

Halten und Parken

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nicht erst in der jüngeren Vergangenheit häufen sich bei uns im Rathaus die Beschwerden über unrechtmäßig bzw. falsch abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum.

Dies ist für alle Verkehrsteilnehmer, für Fußgänger und besonders für die direkten Anwohner ein verständliches Ärgernis.

Oft führt unberechtigtes Parken auch zu Gefahrenstellen, die gerade für Kinder und ältere Menschen herausfordernd sein können.

Ich möchte daher dazu aufrufen, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Mitmenschen zu verhalten und die laut Straßenverkehrsordnung geltenden Vorschriften zu beachten. 

In der StVO ist das Halten und Parken im § 12 geregelt (siehe auch untenstehenden Download)

Dazu ergänzend muss, dies haben Gerichte zur Orientierung so festgelegt, nach dem Abstellen eines Fahrzeugs eine Restbreite der Fahrbahn von mindestens 3,05 Metern verbleiben. Ist der Platz geringer ist Parken verboten.

Eine Fahrbahn gilt (StVO § 12 Abs. 3) unterhalb einer Grenze von 5,50 Metern als schmal, hier gelten besondere Vorschriften. 

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch nochmals besonders auf die geltenden Geschwindigkeitseinschränkungen in unseren Ortsteilen hinweisen und darum bitten, sich im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und besonders der Anwohner entsprechend zu verhalten.

Bei offensichtlich bestehenden unklaren Verkehrssituationen ist besondere Vorsicht geboten und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. 

Ich bitte um Beachtung und wünsche uns Allen einen schönen Sommer,

mit besten Grüßen 

Marco Herrmann
Bürgermeister

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