Ab 2027

Einführung Kleinbetragsregelung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

immer wieder kam im Zusammenhang mit den jährlichen Steuerbescheiden die Frage auf, inwieweit auch sehr niedrige Beträge kommunaler Abgaben (Grundsteuer A), vor dem Hintergrund der im Verhältnis dazu höheren Verwaltungskosten, zwingend geltend gemacht werden müssen.

Nach der Neuregelung des § 6 Abs. 1 KAG kann nun bis zu einem Betrag von 25,00 € davon abgesehen werden, kommunale Abgaben festzusetzen, zu erheben oder nachzufordern.

Konkrete Regelungen werden durch den Gemeindevorstand festgelegt.

Im Rahmen der Erhebung der Grundsteuer A möchten wir Sie darüber informieren, dass die Gemeinde Bischoffen ab dem 01.01.2027 die Kleinbetragsregelung bis zu einer Höhe von 5,00 € gemäß § 6 Abs. 1 KAG einführt.

Somit wird keine Grundsteuer A bis 5,00 € veranlagt und es werden keine Bescheide mehr versendet.

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