Warum die Talsperre enstand
Warum die Talsperre entstand...
Das Dillgebiet wurde immer wieder von verheerenden Hochwässern heimgesucht, so zum Beispiel im vergangenen Jahrhundert im Februar 1909, im Januar 1918, im November 1940, im Februar 1946 und im Februar des Jahres 1984.
Das Hochwasser vom Februar 1946 wurde zum Anlass genommen, 1951 den »Generalplan des Lahnverbandes« vom damaligen Wasserwirtschaftsamt Dillenburg erstellen zu lassen, der den Hochwasserschutz im gesamten Lahngebiet einschließlich des Dillgebietes regeln sollte. Da es nicht gelang, einen großen Lahnverband zu gründen, kam es in der Folgezeit im Einzugsgebiet der Lahn zur Gründung kleinerer Verbände, so auch 1972 zur Gründung des Wasserverbandes »Dillgebiet«.
Der Verband hatte sich folgende Aufgaben zum Ziel gesetzt:
- Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Speicherung des Hochwasserabflusses und für die Niedrigwasseranreicherung im Niederschlagsgebiet der Dill;
- Planung, Ausbau und Unterhaltung von Gewässerstrecken, soweit sie im Zusammenhang mit den Speicherbecken stehen und wasserwirtschaftlich notwendig sind.
Im Dillgebiet sollten vier Becken verwirklicht werden, und zwar die Haigerbachtalsperre, die Aartalsperre, das Hochwasserrückhaltebecken Roßbach bei Rodenbach und das Hochwasserrückhaltebecken Aubach bei Langenaubach.
Während die bereits planfestgestellte Haigerbachtalsperre wegen örtlicher Probleme bei der festen Bereitstellung der Grundstücke nicht begonnen werden konnte, erfolgte nach dem Planfeststellungsbeschluss durch das Regierungspräsidium in Gießen vom 01.07.1982 der erste Spatenstich für die Aartalsperre am 10. September 1984 durch Herrn Staatsminister Görlach.
Endgültiger Auslöser für den Bau der Aartalsperre war das Hochwasser im Februar 1984, welches insbesondere in der Stadt Herborn verheerende Überschwemmungen bewirkte, und Schäden im gesamten Dill- und Lahngebiet in einer Größenordnung von (damals) 160 Millionen D-Mark verursachte.
Nach einer Bauzeit von circa sechs Jahren und erfolgreichem Probestau konnte die Anlage am 10. März 1992 von der Talsperrenaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen auf Empfehlung des Talsperrenausschusses wasserrechtlich abgenommen werden.