Ausschluss von Europawahl

  • Leistungsbeschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen sein.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

  • Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
    • die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
  • Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsland.

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:


An wen muss ich mich wenden?

Stadt -oder Gemeindeverwaltung.

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