unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
     

    Sollten Sie demzufolge feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, beantragen Sie formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten.

    Die Meldebehörde  überprüft sodann die Angaben anhand zum Nachweis vorzulegender Unterlagen und nimmt die erforderlichen Korrekturen vor.

  • Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig oder unvollständig sind, erfolgt die Berichtigung/Ergänzung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörden

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

    Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

  • Welche Gebühren fallen an?

    gebührenfrei

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    keine

  • Kurztext

    • unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
    • Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
    • Sollte festgestellt werden, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet, kann formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten beantragt werden.
    • Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
    • Es fallen keine Gebühren an.
    • Berichtigung erfolgt im Regelfall sofort.
    • Zuständig: Meldebehörde
  • Typisierung

    2/3

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständigen Meldebehörden. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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