Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bischoffen.de veröffentlichte Internetseite der Gemeinde Bischoffen, vertreten durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer, von der Überwachungsstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen im Zeitraum von 17.05.2023 bis 24.05.2023, vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überprüfung (Link zum Bewertungsbericht - nicht barrierefrei).
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite www.bischoffen.de mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrieren:
- Fehlende Erläuterungen in Gebärdensprache
- Hierarchie der Überschriften nicht überall korrekt
- Bereitgestellte pdf-Dateien sind nicht/nur in Teilen barrierefrei
- Bereitgestelte Videos sind nicht barrierefrei wegen fehlender Untertitelung bzw. Audiodeskription
- Kontraste zwischen Texten und Hintergrund nicht vollständig ausreichend
- Fehlende Texte in leichter/einfacher Sprache
- Alternativtexte bei Bildern fehlen
Maßnahmen:
Wir sind bemüht, bestehende Barrieren abzubauen, zukünftige Inhalte direkt barrierefrei zu gestalten, beziehungsweise zur Verfügung zu stellen.
Barrierefreie Alternativen:
Soweit möglich, versuchen wir auf Anfrage, barrierearme Alternativen zur Verfügung zu stellen, um an die gewünschten Informationen oder Dienste zu gelangen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
1. Bereitgestellte pdf-Dateien sind nicht/nur in Teilen barrierefrei
Aufgrund der geringen Nutzung , dem Umfang der zur Verfügung gestellten Dateien und dem Bestreben, zukünftig die meisten, der zugrundeliegenden Antragsgründe durch online barrierefrei abschreitbare Vorgänge zu ersetzen, werden diese nicht durch barrierefreie Versionen ersetzt. Daher stellt die Überarbeitung eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.10.2025 erstellt und zuletzt am 27.10.2025 überprüft
und aktualisiert. Die Aussagen in der Erklärung beruhen nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a auf einer, von einem Dritten, vorgenommenen Bewertung
Aktualisierung: Es wurde noch keine Aktualisierung vorgenommen (Stand Oktober 2025)
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Feedback bezüglich der Barrierefreiheit der Homepage der Gemeinde Bischoffen richten Sie bitte an info@bischoffen.de oder telefonisch an Telefon 06444 9231-0 oder über das nachstehende Feedback-Formular
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

