Friedhofsverwaltung

Vorauszahlung Grabräumung

Wussten Sie schon, dass Sie als Angehörige/r die Möglichkeit haben, die Grabräumung nach Ende der Ruhefrist für eine Grabstätte bereits im Voraus zu beauftragen und bei der Gemeinde Bischoffen bereits jetzt zahlen können?

Seit der Änderung der Friedhofsatzung im Jahr 2003 ist dies möglich. Leider wird dieser Service bislang nur wenig angenommen, daher möchten wir Sie darüber genauer informieren. Zudem wird es ab Juli 2025 eine Gebührenerhöhung geben, alle Anträge vor dem 01. Juli 2025 werden noch nach der alten Satzung abgerechnet.:

Auszug aus der Gebührenordnung:

§ 9 Gebühren für Grabräumung

(1) Die Nutzungsberechtigten können für die Räumung einer Grabstätte

nach Ablauf der Nutzungszeit die Gebühren für die Beseitigung von

Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterialien,

Grabeinfassungen und Gewächsen bei der Bestattung im Voraus

begleichen. In diesen Fällen werden folgende pauschale

Räumungsgebühren berechnet:

a) Reihengrabstätte (Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) 150,00 €

b) Reihengrabstätte (Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr) 300,00 €

c) Urnenreihengrabstätte 200,00 €

d) Urnengemeinschaftsgrabstätte 200,00 €

e) Wahlgrabstätte 600,00 €

Die Verpflichtung für die Räumung einer Grabstätte ist mit Zahlung der

Räumungsgebühr abgegolten.

Das bedeutet, wenn Sie die Gebühren im Voraus gezahlt haben, wird automatisch nach der Ruhefrist die Grabstätte durch die Gemeinde Bischoffen eingeebnet. Es bedarf keines weiteren Aufwandes für Sie.

Besteht bei Ihnen das Interesse einer Beauftragung bzw. Vorauszahlung?

Teilen Sie es uns dies gerne per Mail (d.steidl@bischoffen.de), per Telefon (06444-9231-13) oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen mit.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Steidl auch gerne zur Verfügung.

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