Umwelt

Fällung Ulme Niederweidbach

Notwendige Fällung der Ulme beim Ehrenmal in Niederweidbach

Den meisten Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils Niederweidbach wird die in der Nähe der evangelischen Kirche stehende alte Flatter-Ulme sicherlich wohl bekannt sein.

Die Gemeinde Bischoffen ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Einzelbäume, die im öffentlichen Bereich bzw. in den Ortslagen stehen, zweimal jährlich auf Standsicherheit und allgemeinen Zustand hin zu überprüfen. Hintergrund dafür ist die bestehende Verantwortung der Gemeinde, die sogenannte Wegesicherung zu gewährleisten und damit sicherzustellen, dass aufgrund von zum Beispiel herabfallenden Ästen keine Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden können.

Diese geforderten fachlichen Untersuchungen werden, da die Verwaltung kein dahingehend geschultes Personal vorhalten kann, seit etwa 2,5 Jahren durch ein beauftragtes Sachverständigenbüro durchgeführt.

Schon vor etwa 15 Jahren wurden, aufgrund des damals schon bedenklichen Zustandes, in den Kronenbereich Halteseile eingebracht, um ein Auseinanderbrechen des Baumes zu verhindern.

Im Zuge der erfolgten Untersuchung am 14.10.2024 waren die Werte der besagten Ulme wiederum sehr schlecht und es wurde im Anschluss als Maßnahme ein Kronensicherungsschnitt durchgeführt. Die Krone der Flatter-Ulme musste dabei stark gekappt werden.

Die nachfolgende Fotodokumentation zeigt und dokumentiert die aktuelle örtliche Situation am 26.02.2026 beziehungsweise am 04.03.2026. Der Baum befindet sich im Abgangsstadium. Hierbei handelt es sich um die letzte Altersphase eines Baumes.

Trotz der erfolgten umfangreichen Kappungen hat der Baum fast keine neuen Triebe (Adventivtriebe) gebildet. Die vorhandenen Triebe sind allesamt schon älter.

Der Stamm hat einen Außendurchmesser von etwa 80 cm und ist innen fast komplett hohl. Die Messung durch ein Loch im Stamm auf die gegenüberliegende Seite ergibt ein Maß von circa 75 cm. Dies bedeutet, dass an dieser Stelle lediglich noch eine geschätzte Restwandungsstärke von ungefähr 2,5 cm vorhanden ist.

Es wurde zusätzlich zu den alljährlichen Begutachtungen durch das beauftragte Sachverständigenbüro, aufgrund des ortsbildprägenden Charakters der Ulme, ein Einzelgutachten für den Baum angefertigt. Unten stehend ist auszugsweise die Kernaussage des Gutachtens zu lesen. Darüber hinaus kann besagtes Gutachten während der Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde gerne eingesehen werden.

Zusammenfassend können folgende Aussagen getroffen werden:

Die Flatter-Ulme befindet sich im Abgangsstadium. Es ist ein Hohlklang vom Stammfuß bis an den Kronenansatz feststellbar. Der Gliedermaßstab zeigt bereits den Aushöhlungsgrad des Stammes der Flatter-Ulme auf. Die eingehende Baumuntersuchung unter anderem mittels Durchführung von Bohrproben hat Restwandstärken zwischen 3,1 % und 7,1 % ergeben. Bei den Messungen-Nr. 3 und 4 hat das tragfähige Holz nur noch eine Breite von 2 cm. Bei den Messungen-Nr. 1 und 2 sind noch 4 cm tragfähiges Holz vorhanden. Damit liegen die Werte sehr deutlich im kritischen Bereich. Eine Flatter-Ulme müsste aufgrund der bereits starken Kappungen in der Baumkrone eine deutliche Adventivtriebbildung zeigen, dies ist leider nicht der Fall. Dies deutet daraufhin, dass der Baum nicht mehr ausreichend Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen aufnehmen kann.

Die Flatter-Ulme ist nicht mehr bruchsicher und muss mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht innerhalb von 14 Tagen gefällt werden.

Eine Rettung des Baumes ist nicht möglich.

Bedauerlicherweise ist es haftungsrechtlich nicht länger zu verantworten von einer Fällung abzusehen. Anders geartete Maßnahmen zum Erhalt der Ulme sind nicht zielführend.

Der Gemeindevorstand und besonders ein Bürgermeister können vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für den Fall, dass eine derartige Gefahr bekannt ist und nichts unternommen wird, aufgrund von dann fahrlässigem Handeln persönlich für Personen- und Sachschäden, die Dritten entstehen, haftbar gemacht werden.

Ich als Bürgermeister und früherer, langjähriger Ortsvorsteher von Niederweidbach sowie als direkter Anwohner bedaure es außerordentlich, diesen besonderen Baum nun fällen lassen zu müssen.

Selbstverständlich wird durch die Gemeinde eine entsprechende Ersatzpflanzung an der Stelle umgesetzt werden.

Der Ortsbeirat Niederweidbach ist über den Sachverhalt bereits informiert worden.

Bürgermeister Marco Herrmann


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