Wasserversorgung
Baumaßnahmen Bereich Wasserversorgung
Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen im Bereich Abwasserentsorgung

Dem Abwasserverband Oberes Aartal obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht der drei Mitgliedsgemeinden Hohenahr, Bischoffen und Siegbach. Der Abwasserverband betreibt neben der Hauptkläranlage Bischoffen noch 18 Sonderbauwerke und die beiden Teichkläranlagen Übernthal und Erda.
Unzureichende Reinigungsleistungen der Teichkläranlagen führen seit Jahren zu einer stofflichen und hydraulischen Belastung der Gewässer. Bereits im Jahr 2015 wurde mit einem Pilotprojekt versucht, die Reinigungsleistung der Teichkläranlage Übernthal zu verbessern. Diese Versuche galten im Jahr 2020 jedoch als gescheitert. Die bis dahin verausgabten Mittel wurden dem Verband durch das beauftragte Unternehmen vollumfänglich zurückerstattet.
Die bestehenden und steigenden Anforderungen an die Abwasserreinigung veranlassten den Abwasserverband Oberes Aartal im Jahr 2018 dazu, eine Studie über die Gesamtbetrachtung der Abwassersituation im Einzugsgebiet in Auftrag zu geben. Die Studie betrachtete Bau- und Unterhaltungskosten über die nächsten 50 Jahre. Als wirtschaftlichste Variante ergab sich der Anschluss der beiden Teichkläranlagen an die Kläranlage Bischoffen als zentrale Kläranlage.
Ursprünglich hatte der Abwasserverband das Ziel, die Umsetzung dieses Gesamtprojektes in mehreren Teilschritten zu verfolgen. Daher sollte mit dem Bau eines 2 km langen Schmutzwassersammlers durch das Siegbachtal begonnen werden. Hierfür wurde im Sommer 2021 ein Ingenieurbüro mit der Planungsleistung beauftragt (Zeitungsbericht vom 4.April 2022). Danach sollten dann sukzessive die Teichkläranlagen in Erda und Übernthal zu Regenrückhaltungen umgebaut sowie die Kläranlage in Bischoffen für die vollständige Aufnahme der Abwässer aus den Teichkläranlagen erweitert werden.
Grundsätzlich sind solche Projekte, die die Einleitung von Abwasser betreffen und den ökologischen Zustand von Gewässern verbessern, durch das Land Hessen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie förderfähig. Die Anspruchsvoraussetzungen an die Förderfähigkeit der Projekte des Verbandes werden jedoch nur erfüllt, wenn die Teilprojekte zu einer Gesamtmaßnahme zusammengeführt werden. Daher wurde im Sommer 2023 ein Ingenieurbüro mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt:
- Bau von Regenüberlauf und Regenrückhaltebecken an den Standorten der Teichkläranlagen Erda (19.450 m³) und Übernthal (8.200 m³)
- Umbau und Erweiterung der zentralen Kläranlage in Bischoffen auf 13.000 EW (Einwohnerwerte). Dadurch der verpflichtende Wechsel in Größenklasse 4
Die finale Kostenberechnung des Ingenieurbüros aus Mai 2025 für die Gesamtmaßnahme des Verbandes beläuft sich auf 27,3 Millionen Euro. Die Fördersumme, über die das Land Hessen nach Aufnahme auf eine priorisierte Maßnahmenliste zu entscheiden hat, ist noch nicht bekannt und wird maximal 10 Millionen Euro betragen. Diese Fördersumme wurde in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde des Lahn-Dill-Kreises und dem beauftragten Ingenieurbüro ermittelt. Bei einer davon abweichenden Einschätzung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt kann eine Förderung jedoch auch deutlich geringer ausfallen. Es kann also erst nach einer finalen Förderzusage eine verlässliche Aussage getroffen werden, mit welcher späteren Belastung die Mitgliedskommunen zu rechnen haben. Die politischen Gremien sind bereits in die Beratung eingestiegen, welche Finanzierungsvariante für die Bürgerinnen und Bürger die verträglichste darstellt. Sobald Details über Förderung und Förderhöhe bekannt sind und in den drei Kommunen die Globalkalkulationen der Schaffens- und Ergänzungsbeiträge für Entwässerungseinrichtung vorliegen, soll in einem abgestimmten Zeitfenster von etwa 14 Tagen, je Kommune eine Bürgerversammlung erfolgen.
In Bischoffen wird, auf Wunsch der politischen Gremien vor Ort, am 29. Januar 2026 bereits vorab eine Bürgerversammlung zur allgemeinen Information über die geplanten Maßnahmen stattfinden. Allerdings kann zu dem Zeitpunkt noch keine Aussage zu den zu erwartenden, individuellen Kosten für die einzelnen Grundstücksbesitzer getroffen werden.
gez. Marco Herrmann
Bürgermeister


