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Winterdienst
Aktuelle Informationen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Winterdienst läuft bei uns aktuell auf Hochtouren und wir wissen um die aktuell schwierigen Straßenverhältnisse in unserem Gemeindegebiet.
Unsere Mitarbeiter waren, seitdem die aktuelle Wettersituation besteht, mit ihren regulären Standardaufgaben im Einsatz und starten aktuell jeden Tag trotz der langen Arbeitszeit erneut den Winterdienst auf den über 50 km gemeindeeigenen Straßen.
Unsere Leute sind täglich ab Frühmorgens unterwegs, um Bushaltestellen, Straßen, Wege und Plätze so sicher wie möglich zu halten, oft bei schwierigen Bedingungen wie Glätte, Schneefall und eisigen Temperaturen. Das bedeutet körperlich anstrengende Arbeit und eine große Verantwortung für die Sicherheit aller.
Unsere Mitarbeitenden unterliegen wie alle Arbeitnehmer den gesetzlichen Regelungen der Arbeitszeitverordnung. Das bedeutet: Wenn der Winterdienst tagsüber bis teilweise abends im Einsatz ist, können diese Kräfte am frühen Morgen nicht erneut eingesetzt werden. Sicherheit gilt nicht nur für alle Verkehrsteilnehmenden, sondern auch für die Menschen, die bei Wind und Wetter für uns im Einsatz sind.
Was die Situation zusätzlich erschwert: Viele Beschwerden aus der Bevölkerung sorgen leider nicht für Entlastung, sondern erhöhen den Druck auf die Kollegen, gerade in der Hochphase des Winterdienstes. Dabei machen die Kolleginnen und Kollegen auch „nur“ ihren Job und geben ihr Bestes. Hand aufs Herz: Niemand von uns wird gerne für seine Arbeit kritisiert, vor allem nicht, wenn man sich reinhängt.
Leider werden manche Beschwerden, teils in einem sehr unfreundlichen Ton, im Rathaus oder direkt bei den Mitarbeitenden vor Ort vorgebracht. Da sollte sich jeder einmal selbst an die Reihe stellen und überlegen, ob das die Art ist, wie wir miteinander umgehen wollen. Respekt und ein fairer Umgang kosten nichts, machen den Alltag aber für alle ein Stück leichter.
Ich kann den Ärger über vermeintlich unzureichende Schneeräumung sicher verstehen, bitte aber um Verständnis, dass der Winterdienst nicht überall gleichzeitig sein und auch den vielen Schnee nicht mit nach Hause nehmen kann. Es ist unmöglich, dass unsere Mitarbeiter, gerade in diesen winterbedingten Ausnahmesituationen, den Ansprüchen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger an die Umsetzung des Winterdienstes vollumfänglich nachkommen können. (Wir beschäftigen schon zusätzlich zwei externe Fahrer für unsere Räumfahrzeuge.) Priorität haben Steilstücke, Hauptverkehrsstraßen, wichtige Verbindungen und bekannte Gefahrenstellen. Nebenstraßen folgen dann zeitversetzt. Der Winterdienst wird teilweise durch parkende Autos noch zusätzlich erschwert. Es ist ein Irrglaube, die Gemeinden müssten überall auf allen Gemeindestraßen umfassend für Schnee und Eisfreiheit sorgen. Der Bauhof geht da nach einem festgelegten Räum- und Streuplan vor. Beschwerden, die gerechtfertigt sind, werden selbstverständlich weiterhin an den Bauhof weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
Für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ist Hessen Mobil zuständig, nicht die Gemeinde Bischoffen.
Ich bitte in dem Zusammenhang zusätzlich um Beachtung des folgenden Textes.
1. Fahrverkehr innerorts – Wo und wann muss der Bauhof Eis und Schnee räumen?
Laut Bundesgerichtshof ist der Bauhof nur verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen.
Was heißt das nun? Was bedeutet „geschlossene Ortslage“, „verkehrswichtig“ und wie wird in diesem Kontext „gefährlich“ definiert?
2. „geschlossene Ortslage“
Unter einer geschlossenen Ortslage wird ein Teil des Gemeindegebiets verstanden, der zusammenhängend gebaut ist. Der Bauhof ist also nur verpflichtet, den Ort selbst und einzelne Ortsteile winterdienstlich zu bedienen, nicht aber das gesamte Gebiet innerhalb der Gemeindegrenzen.
3. „verkehrswichtig“
Eine Straße gilt dann als verkehrswichtig, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straßen in der Gemeinde den meisten Verkehr trägt, und zwar dauernd. Eine erhöhte Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten („rush hour“) reicht nicht aus, um eine Räum- und Streupflicht zu begründen.
Welche Straßen konkret betroffen sind, muss jede Gemeinde selbst festlegen. Einzige Ausnahme sind klassifizierte Straßen. Sie werden unabhängig vom Verkehrsaufkommen immer geräumt und gestreut.
4. „gefährlich“
Schneeglätte allein macht eine Straße nicht gefährlich. Gefährlich wird es laut BGH erst in scharfen, unübersichtlichen oder sonst schwierig zu durchfahrenden Kurven, starken Gefällstrecken, unübersichtlichen Kreuzungen und Straßeneinmündungen etc.– also an Stellen, an denen Autofahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen. Als Grundregel kann gelten, dass die Gefahr unvermutet auftreten und selbst mit einer vorausschauenden Fahrweise nicht verhindert werden kann.
Wichtiger Hinweis: Die Räum- und Streupflicht des Bauhofs greift erst, wenn die Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ gleichzeitig auftreten. Dies ist auch Voraussetzung für die Haftung der Kommune.
Weiter verweise ich auf diverse Artikel im Internet unter dem Suchbegriff: „Räumpflicht der Gemeinden“.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Bitte passen Sie Ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen an.
Ihr Bürgermeister Marco Herrmann


