Betreten verboten

Eisfläche Aartalsperre

Eisdecke täuscht: Betretungsverbot an der Aartalsperre

Die Gefahrenabwehr des Lahn-Dill-Kreises warnt vor nicht tragfähiger Eisfläche

Der Lahn-Dill-Kreis macht eindringlich darauf aufmerksam, dass das Betreten der zugefrorenen Aartalsperre bei Bischoffen verboten und lebensgefährlich ist. Trotz frostiger Temperaturen ist die Eisdecke nicht stabil genug, um Menschen zu tragen. Wer sich auf die Eisfläche begibt, setzt sich einem hohen Risiko aus. 

„Die Eisoberfläche kann täuschen – sie wirkt fest, ist es aber nicht“, warnt Harald Stürtz, Leiter der Gefahrenabwehr des Lahn-Dill-Kreises. „Schon wenige Schritte auf das Eis können ausreichen, um einzubrechen. Wir appellieren daher dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, das Betretungsverbot zu beachten und sich nicht in Gefahr zu bringen.“ 

Insbesondere Erwachsene sind angehalten, Kinder und Jugendliche über die Risiken aufzuklären und dafür zu sorgen, dass sie die Eisflächen meiden. Dabei ist es wichtig, selbst verantwortungsvoll zu handeln und mit gutem Beispiel voranzugehen. 

Die Voraussetzungen für eine sichere Nutzung einer Eisfläche sind an der Aartalsperre grundsätzlich nicht gegeben. Warme Wasserströmungen sowie der laufende Betrieb der Talsperre mit wechselnden Wasserständen verhindern die Bildung einer gleichmäßig dicken und tragfähigen Eisdecke. Selbst anhaltende Minusgrade ändern daran nichts. 

Unsichtbare Hohlräume erhöhen das Risiko

Durch den Betrieb der Talsperre können sich unter der Eisoberfläche unbemerkte Hohlräume bilden. Diese stellen eine zusätzliche, von außen nicht erkennbare Gefahr dar. Auch Randbereiche nahe des Ufers sind nicht sicher. Wer dort einbricht, ist innerhalb kürzester Zeit der Kälte ausgesetzt. Die schnelle Unterkühlung schränkt die Bewegungsfähigkeit stark ein und kann schnell lebensbedrohlich werden. 

Die Gefahrenabwehr des Lahn-Dill-Kreises weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei zugefrorenen Gewässern generell äußerste Vorsicht geboten ist. Bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit des Eises, darf es keinesfalls betreten werden. 

Bildunterschrift: Die vereiste Aartalsperre wirkt winterlich und idyllisch, doch der Eindruck täuscht: Die Eisdecke ist nicht tragfähig. Aus Sicherheitsgründen gilt ein generelles Betretungsverbot.


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