Beflaggungstermine

Beflaggungstermine

Die Beflaggung vor dem Rathaus richtet sich nach dem Beflaggungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (StAnz. Nr. 47/2022 S. 1276).

Regelmäßig wird an folgenden Terminen geflaggt:

Datum
Anlass
27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (es wird halbmast geflaggt*)
11. März
Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (es wird halbmast geflaggt*)
01. Mai
Tag der Arbeit
09. Mai
Europatag
23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949)
17. Juni
Jahrestag des 17. Juni 1953
(Volksaufstand in der ehemaligen DDR)
20. Juni
Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli
Jahrestag des 20. Juli 1944
(Attentat auf Hitler und Gedenken an den Deutschen Widerstand gegen das NS-Regime)
3. Sonntag im
September
Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und
Tag der Heimat in Hessen
03. Oktober
Tag der Deutschen Einheit
2. Sonntag vor
dem 1. Advent
Volkstrauertag (es wird halbmast geflaggt*)
01. Dezember
Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen
Deutschlandflagge

Weitere Beflaggungstermine

Neben den regelmäßigen Terminen wird auch geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen:

  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahl

Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.

*Da es sich bei den - vor dem Rathaus der Gemeinde Bischoffen - eingesetzten Flaggen um sogenannte Bannerflaggen handelt, wird die Trauerbeflaggung  nicht durch das Setzen der Flaggen auf halbmast symbolisiert, sondern durch die Anbringung eines Trauerflors.

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    2. Farben umkehren

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