Steuern und Abgaben

Grundsteuer, Verbrauch, Abgaben

Informationen zur Grundsteuerberechnung 2025 und den Abgaben/Verbrauchsbescheiden 2025

Grundsteuerberechnung ab 2025

Gerne möchten wir Sie über die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 informieren.
Dies wird die erste Berechnung sein, die auf Grundlage der erfolgten Grundsteuerreform basiert.

Erstmalig wird ab 2025 die neue Grundsteuer C (Hebesatz 1.280 %) auf unbebaute/baureife Grundstücke erhoben werden. (Informationen zur Einführung der Grundsteuer C (pdf-Datei))

Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden Daten im Abgaben-Bescheid 2025 wie Aktenzeichen, Messbetrag und Objekte, zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese mit den Informationen übereinstimmen, die Sie als Bescheid vom Finanzamt erhalten haben.

Ihre zu zahlende Grundsteuer wird durch den vom Finanzamt übermittelten neuen Grundsteuermessbetrag sowie dem derzeit gültigen Hebesatz (Grundsteuer A 245 % und Grundsteuer B 320 %) der Gemeinde berechnet.

Der Bescheid des Finanzamtes zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages liegt dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zugrunde. Einwendungen gegen diese Festsetzung können nur gegen den Bescheid des Finanzamtes geltend gemacht werden, nicht jedoch gegen den Folgebescheid der Gemeinde. Auch wenn gegen den Bescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt wird, bleibt der Erlass des Folgebescheides zulässig.

Bei Fragen und Unstimmigkeiten zu Ihrem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Freundliche Grüße
Ihr Steueramt der Gemeinde Bischoffen


Gebühren ab 2025

Wasserzählergebühr   4,28 €/Monat (inkl. 7 % MwSt.)

Wassergebühr/m³      3,45 € (inkl. 7 % MwSt.)                       

Abwassergebühr/m³  3,23 €

Niederschlagswassergebühr/m²      0,77 €

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