⇑ / Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Leistungsbeschreibung
Sind Mütter oder schwangere Frauen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigenem (Erwerbs-) Einkommen und Vermögen zu sichern, können sie Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – oder nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – haben.“
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Grundsicherung für Arbeitsuchende
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Sozialhilfe
Was sollte ich noch wissen?
Tipp: Erhalten Sie als Schwangere keine (ausreichenden) gesetzlichen Leistungen, können Sie sich auch an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden
- (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Bundesstiftung Mutter und Kind