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Leistungsbeschreibung
Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder nach Hubraum, für PKW nach dem Hubraum und der Antriebsart und für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für PKW, Wohnmobile und für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.
Für die Beurteilung der Schadstoffemissionen, der Kohlendioxidemissionen („CO2-Steuer“ für Pkw ab dem 01.07.2009) und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Verkehrsbehörden (Zulassungsstellen) verbindlich.
- (Bundesministerium der Finanzen) Kfz-Steuer-Rechner (Berechnung der Kfz-Jahressteuer für Pkw)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern ist für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig
- (Bundesministerium der Finanzen - Zoll) Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
- (Bundesministerium der Finanzen - Zoll) Kraftfahrzeugsteuer
Bemerkungen
siehe auch:
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Kfz-Steuer bezahlen