Funktionsprüfung der Alarmierungseinrichtungen (Sirenen und Meldeempfänger) in den Leitstellen
Um eine laufende Kontrolle der Funktionsbereitschaft der Alarmierungseinrichtungen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass planmäßige Funktionskontrollen durchgeführt werden. Diese Funktionsprüfungen finden i. d. R. am jeweils ersten Samstag eines Monats um 12.15 Uhr statt.
Alle Wehrführer werden gebeten, zu überprüfen, ob die Sirenen in den Ortsteilen angelaufen sind, sowie bei irgendwelchen Mängeln die Gemeindeverwaltung zu verständigen. Rückmeldungen der Feuerwehren per Funk an die Leitstelle sind nicht erforderlich.